Wertpapiere - Broker Vergleich

Wertpapiere sind Urkunden, die Vermögenswerte verbriefen. Diese Rechte sind so eng mit der Urkunde verbunden, dass sie ohne Urkunde weder ausgeübt noch übertragen werden können. Recht und Urkunde bilden eine Einheit.

Wertpapiere bieten Vorteile im Wirtschaftsverkehr. Rechte, die in Urkunden verkörpert sind, lassen sich im Allgemeinen einfacher übertragen als unverbriefte Rechte.

Arten der Wertpapiere

Wertpapiere lassen sich unterscheiden:

  • nach der Art des verbrieften Vermögenswertes: Wertpapiere können kurzfristige Geldforderungen, schwimmende oder lagernde Waren sowie langfristige Geldforderungen oder Beteiligungen verbriefen.
  • nach der Art des verbrieften Rechts: Wertpapiere können Schuldrechte (z.B. Forderungen), Sachrechte (z.B. Eigentums- oder Pfandrechte) sowie Mitgliedschaftsrechte (z.B. Beteiligung an einer Aktiengesellschaft) verbriefen.
  • nach der Art der Übertragung: Wertpapiere können Inhaberpapiere, Orderpapiere oder Rektapapiere sein. Inhaberpapiere lauten auf den Inhaber. Das verbriefte Recht wird durch Übereignung der Urkunde übertragen, d.h. Durch Einigung und Übergabe. Orderpapiere lauten an die Order einer bestimmten Person. Das verbriefte Recht wird durch Indossament und Übereignung der indossierten Urkunde übertragen. Rektapapiere lauten auf den Namen einer bestimmten Person. Das verbriefte Recht wird nicht durch Übereignung der Urkunde, sondern durch Abtretung des Rechts übertragen.

Die Effekten

Vertretbare Kapitalwertpapiere werden Effekten genannt. Vertretbar oder fungibel sind Wertpapiere, die innerhalb einer Gattung gleiche Rechte und einheitliche Stückelung aufweisen. Solche Papiere können jederzeit gegeneinander ausgetauscht werden, ohne dass sich das Recht des Wertpapierbesitzers ändert.

Effekten können deshalb an der Börse gehandelt werden. Dort lassen sich die in ihnen verbieften Vermögenswerte einfach und schnell, sowie leicht und rasch bewerten. An der Börse spricht man übrigens meistens nur von Wertpapieren, meint aber immer Effekten.

Wirtschaftlich zählen auch Wertrechte, z.B. Schuldbuchforderungen, zu den Effekten. Es handelt sich um unverbriefte Kapitalwerte, die in einem Schuldbuch eingetragen sind. Wertrechte können wie Effekten an der Börse gehandelt werden.

Effekten lassen sich unterscheiden:

  • nach der Rechtsstellung des Effekteninhabers in Gläubigereffekten (Öffentliche Anleihen und Pfandbriefe) und Teilhabereffekten (Aktien und Investmentzertifikate)
  • nach der Art des Ertrages in Wertpapiere mit festem Betrag (festverzinsliche Wertpapiere) und Wertpapiere mit variablem Ertrag (Dividendenpapiere)
  • nach der Art der Übertragung in Inhaber-, Oder-, und Rektaeffekten.

Effekten bestehen im Allgemeinen aus Mantel und Bogen. Der Mantel verbrieft das Gläubiger- oder Teilhaberrecht. Er hat seinen Namen daher, weil er früher aus einer Doppelseite (Mantel) bestand, in die der Bogen hineingelegt wurde. Der Bogen enthält die Zins- oder Gewinnanteilscheine (Dividendenscheine), die den Ertragsanspruch verbriefen, und einen Erneuerungsschein, der zum Bezug eines neuen Bogens berechtigt, wenn die Ertragsscheine verbraucht sind.

Gläubigerpapiere:

Gläubigerpapiere verbriefen eine Darlehensforderung, d.h. Einen Rückzahlungsanspruch und einen Zinsanspruch. Der Eigentümer einer Schuldverschreibung ist Gläubiger. Der Emittent einer Schuldverschreibung ist Schuldner. Er verpflichtet sich in der Urkunde, das Darlehen nach einer bestimmten Zeit zurückzuzahlen und es während der Laufzeit zu verzinsen. Gläubigerpapiere werden ausgegeben, um langfristiges Fremdkapital zu beschaffen. Der Gesamtbetrag des benötigten Kapitals (=Anleihe) wird in Teilbeträge (=Teilschuldverschreibungen) gestückelt, z.B. in Schuldverschreibungen über 100€, 1.000€ und 10.000€. Auf diese Weise können über den Kapitalmarkt breite Kreise von privaten Sparern und anderen Anlegern als Darlehensgeber gewonnen werden.

Erwerber von Schuldverschreibungen sind private Sparer, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Vermögensverwalter, Investment Fonds und Pensionskassen. Versicherungsunternehmen, Vermögensverwalter und Pensionskassen müssen auf Grund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen Geldbeträge verzinslich und in der Regel mündelsicher anlegen. Der Begriff "mündelsicher" weist auf besonders sichere Anleihen erstklassiger Schuldner hin.

Teilhaberpapiere:

Teilhaberpapiere verbriefen ein Anteilsrecht am Grundkapital einer Kapitalgesellschaft oder an einem Sondervermögen. Sie werden ausgegeben, um Eigenkapital zu beschaffen. Der Gesamtbetrag des Kapitals wird gestückelt, um möglichst breite Anlegerkreise anzusprechen.

Aktien:

Eine Aktie verbrieft ein Anteilsrecht am Kapital einer Aktiengesellschaft. Nach dem Umfang der verbrieften Rechte sind Stammaktien und Vorzugsaktien zu unterscheiden. Stammaktien verbriefen die gesetzlichen un satzungsmäßigen Aktionärsrechte. Vorzugsaktien gewähren gegenüber diesen Rechten bestimmte Vorrechte. Nach der Art der Übertragung lassen sich Inhaberaktien, Namensaktien und vinkulierte Namensaktien unterscheiden. Namensaktien sind Orderpapiere. Vinkulierte Namensaktien können nur mit Zustimmung des Vorstandes der Gesellschaft übertragen werden. Sie kommen vor, wenn das Grundkapital noch nicht voll eingezahlt ist, z.B. bei Versicherungs-Akriengesellschaften, oder wenn die Satzung den Aktionären nicht in Geld bestehende Nebenleistungen auferlegt.

Investmentzertifikate:

Investmentzertifikate verbriefen Anteile an einem Sondervermögen (Fonds) einer Kapitalgesellschaft (Investmentgesellschaft). Sie lauten nicht auf einen Nennwert, sondern auf einen Anteil am Fondsvermögen. Grundgedanke des Investmentgeschäfts ist, Anlegern bereits mit kleinen Beträgen eine Wertpapier- oder Immobilienanlage nach dem Prinzip der Risikomischung zu ermöglichen.

Der Erlös aus dem Verkauf der Zertifikate wird in verschiedenen Wertpapieren oder Grundstücken angelegt, die nach dem Prinzop der Risikostreuung ausgewählt werden. Das Fondsvermögen kann entweder aus Aktien oder aus festverzinslichen Wertpapieren (Rentenfonds) oder aus einer Mischform bestehen. Investmentzertifikate werden nicht an der Börse gehandelt.

Die Emission von Wertpapieren

Emission ist die Erstausgabe von Effekten und ihre Unterbringung auf dem Kapitalmarkt. Sie wird entweder vom Emittenten selbst (Selbstemission) oder über Dritte (Fremdemission) durchgeführt. In der Praxis überwiegt die Fremdemission durch Kreditinstitute. Sie besitzen die Kapitalmarkterfahrung, die Kapitalkraft und die Vertriebsorganisation, die für das Gelingen einer Emission erforderlich sind.

Zur Durchführung einer Emission schließen sich die Kreditinstitute zu einem Emissionskonsortium zusammen. Es ist einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Jedes Konsortialmitglied übernimmt einen seiner Konsortialquote entsprechenden Anteil am Emissionsbetrag. In den meisten Fällen stellt das Konsortium dem Emittenten bei Übernahme den gesamten Gegenwert der Emission zu Verfügung und übernimmt das Absatzrisiko.

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