Medizinisches Cannabis: Bestimmungen und Kosten

Der Einsatz von medizinischem Cannabis ist in Österreich nach wie vor stark eingeschränkt – Cannabisblüten sind weiterhin nicht als Medikament freigegeben. Synthetische Cannabis-Produkte können zwar verschrieben werden, aber hier sorgt die Frage der Kostenübernahme für Unsicherheit.

Dieser Artikel soll klären, welche Produkte in Österreich und Deutschland zulässig sind und welche von Krankenkassen übernommen werden können. Bei leichten Beschwerden können bürokratische Hindernisse und hohe Kosten auch durch rezeptfreie CBD-Produkte umgangen werden. Außerdem gibt es einiges zu beachten, um nicht gutgläubig in Kostenfallen zu tappen.

Medizinisches Canabis mit Grinder © Mystery Shot über iStock

Rechtliche Situation in Österreich

Die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Österreich ist ein langer Prozess. Seit 2015 ist der Wirkstoff Dronabinol (Delta9-Tetrahydrocannabinol) im Marihuana-Extrakt verschreibungsfähig und bedarf einer Sondergenehmigung. Dabei liegt der maximale THC-Gehalt bei 0,3 %. Höhere THC-Werte sind in medizinischen Produkten nicht zugelassen. Die bürokratischen Hürden sind somit enorm. Frucht- und Blütenstände dürfen gar nicht verschrieben werden.

Diese strengen Einschränkungen bei medizinischem Cannabis werden damit begründet, dass es an wissenschaftlichen Belegen für die medizinische Wirksamkeit von Cannabis fehle. Vor allem die Vorteile der Blüten gegenüber synthetischen Präparaten und sogenannten „Fertigarzneimitteln“ gelten als nicht ausreichend belegt. Andererseits leidet die Forschung auch unter den strengen Einschränkungen.

Deutschland hat die Nase vorn

Was die Zugänglichkeit von Medizinalcannabis für Patienten angeht, sieht es in Deutschland schon besser aus. Der maximale THC-Gehalt in Cannabisprodukten ist zwar mit 0,2% niedriger als der Wert in Österreich, jedoch wurde medizinisches Cannabis in Form von Blüten legalisiert. Patienten benötigen keine Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle mehr, sodass einige Hürden wegfallen. Cannabis kann also direkt vom Arzt verschrieben werden und Krankenkassen tragen häufig die Kosten. Das Rezept ist allerdings nur bei schweren Krankheiten erhältlich.

Medizinisches Cannabis kann bei folgenden Beschwerden zum Einsatz kommen:

  • Schmerztherapie: Cannabis ist für seine entzündungshemmenden und schmerzlindernden Eigenschaften bekannt. Deshalb wird es oft bei chronischen Schmerzen eingesetzt.
  • Essstörungen: Cannabis kann den Appetit anregen. Diese Möglichkeit kann bei der Behandlung von Essstörungen genutzt werden.
  • Angststörungen und Depressionen: Cannabis wird auch eine beruhigende Wirkung zugeschrieben, die das psychische Wohlbefinden verbessern kann.
  • Multiple Sklerose: Bei dieser Krankheit kann Cannabis eingesetzt werden, um zur Muskelentspannung beizutragen.

Sparpotenzial bei der Abholung von medizinischem Cannabis

Mit Rezept können deutsche Patienten medizinisches Cannabis in Apotheken abholen. In der Regel wird das Cannabis zur Erleichterung der Dosierung schon in der Apotheke zerkleinert. Hier wartet ein saftiger Kostenaufschlag, denn das Mahlen wird den Patienten in Rechnung gestellt.

Wer unverarbeitete Blüten ausgehändigt bekommt, hat bessere Karten. Wichtig ist, die Blüten möglichst fein zu zermahlen, um sie präzise dosieren zu können. Für ein verlässliches Ergebnis ist es sinnvoll, einen elektrischer Grinder zu verwenden.

Mithilfe der Dosierungshinweise von Ärzten und Apothekern können Patienten das Cannabis dann mit einem Vaporizer inhalieren oder zu einem Tee verarbeiten. Bei beiden Einnahmearten sollten die Blüten gut zerkleinert sein. Rauchen ist keine angemessene Einnahmeart, denn bei der Verbrennung entstehen Schadstoffe, die mehr schaden als nützen. In jedem Fall sind die konkreten Einnahmeanweisungen von Ärzten und Apotheken zu befolgen.

Kosten- und Gesundheitsfalle Straßenverkäufer

Wenn man auf medizinisches Cannabis angewiesen ist, kann es verlockend sein, auf Straßenverkäufer zurückzugreifen. Davon ist jedoch unter allen Umständen abzuraten. Hier warten auf Käufer nicht nur Kostenfallen, sondern auch gesundheitliche Risiken. Während die Qualität des medizinischen Cannabis streng überprüft wird, ist anders erworbenes Cannabis oft verunreinigt und von minderer Qualität. Teilweise werden Verbrauchern auch falsche oder wirkungslose Produkte zu Wucherpreisen angeboten. Das ist sehr ärgerlich und muss wirklich nicht sein.

Legale Präparate in Österreich: Zugänglichkeit und Kosten

Da Cannabisblüten in Österreich nicht für den medizinischen Gebrauch freigegeben sind, können Patienten auf synthetische Cannnabis-Präparate zurückgreifen. Darunter fallen auch rezeptpflichtige Dronabinol-Präparate (THC). Sie werden meist in Form von Tropfen oder Kapseln eingenommen. Patienten brauchen eine Ausnahmegenehmigung und die Kostenerstattung erfolgt nach individueller Einschätzung.

Ein weiteres gängiges Präparat ist Sativex, eine Kombination als THC und CBD. Sativex ist oft als Mundspray erhältlich und ist ebenfalls verschreibungspflichtig. Eine Erstattung erfolgt nur Einzelfällen mit ausreichender medizinischer Begründung.

Bei Cannabidiol (CBD) sieht es deutlich besser aus. CBD hat keine psychoaktive Wirkung und ist deshalb rezeptfrei. Für Patienten kann es sinnvoll sein, CDB in Absprache mit dem Arzt auszuprobieren.

Die Wirkung von CBD unterscheidet sich zwar von THC-haltigen Produkten, kann aber dennoch positiv ausfallen. Eine große Bandbreite an Internetanbietern verkaufen hochwertige CBD-Produkte, darunter CBD-Öl, Cremes und Salben oder CBD-Kapseln.

Die Kosten werden zwar nicht erstattet, aber mit ein bisschen Geschick finden sich im Internet Gutscheine. Beispielsweise haben Influencer, die Informationen zu CBD veröffentlichen, oft bezahlte Partnerschaften mit Herstellern und bieten Rabattcodes an. Aber Achtung: Diese sind oft zeitlich begrenzt oder mit einem Mindestbestellwert verbunden.

Mit deutschem Medizinalcannabis nach Österreich?

Die rechtlichen Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland können für Unsicherheit sorgen, wenn deutsche Patienten mit ihrem Medikament nach Österreich reisen wollen – darf medizinisches Cannabis mitgenommen werden?

In Deutschland hat ein Arzt laut Betäubungsmittelgesetz das Recht, seinen Patienten angemessene Mengen an Cannabis zu verschreiben. Der Patient darf auch eine für die Dauer seiner Reise angemessene Menge in Schengen-Länder mitführen. Allerdings darf er keine anderen Personen beauftragen, das Medikament für ihn ins Land zu bringen. Immerhin ist das Medikament ja für den eigenen Bedarf bestimmt.

Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Bestimmungen gelten nur für Schengen-Länder (darunter Österreich)
  • Reisedauer von 30 Tagen darf nicht überschritten werden
  • Angemessene Menge des Medikaments ist einzuhalten
  • Ärztliche Bescheinigung gemäß Schengener Durchführungsübereinkommen nötig
  • Bestimmungen können sich ändern und je nach Land variieren.

Sparen nur an der richtigen Stelle

Zusammenfassend ist medizinisches Cannabis in Österreich nur in Form von synthetische Präparaten zugelassen. Sind die bürokratischen Hürden durchlaufen, stehen die Chancen auf eine Finanzierung durch die Krankenkasse aber gut. In Deutschland sind auch medizinische Cannabisblüten erlaubt, bei der Abholung in der Apotheke können für das Zerkleinern. Die günstigere Variante ist, die Blüten mit einem eigenen Grinder zu zermahlen. Mit der nötigen Bescheinigung von ihrem Arzt können deutsche Patienten ihre Medizin auch sorgenfrei nach Österreich mitnehmen.

Die Beschaffung von Cannabis über andere Quellen ist nicht ratsam – hier drohen Betrug und minderwertige Produkte. Vor allem, wenn Cannabis günstig angeboten wird, ist es meist sparen an der falschen Stelle. Bei leichten Beschwerden können rezeptfreie CBD-Produkte eine Alternative sein. Mithilfe von Rabattcodes sind auch hochwertige Produkte erschwinglich.

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